Auf dem Bild tanzen Pfleger und Klienten zur Musik.

Wo Menschen wachsen
im Alltag, in Arbeit,
im Miteinander.

Eingangsverfahren

Der erste Schritt in unsere Werkstatt

Das Eingangsverfahren ist der Einstieg in unsere Werkstatt für behinderte Menschen. Gemeinsam lernen wir uns kennen und finden heraus, welche Tätigkeiten und Förderangebote am besten zu Ihren Fähigkeiten und Interessen passen.

Ziele des Eingangsverfahrens

  • Kennenlernen unserer Werkstatt
  • Feststellung von Fähigkeiten und Unterstützungsbedarf
  • Erprobung verschiedener Arbeitsbereiche
  • Erstellung eines individuellen Eingliederungsplans
Drei Menschen unterhalten sich - man sieht keine Gesichter.

Individuelle Begleitung

 

Während des gesamten Eingangsverfahrens werden Sie von unserem Fachpersonal begleitet. Gemeinsam entwickeln wir Ihren persönlichen Bildungsweg – orientiert an Ihren Stärken, Interessen und Zielen.

Dauer

 

Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate und bildet die Grundlage für den anschließenden Berufsbildungsbereich.

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Gesetzliche Grundlage

Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und der Werkstättenverordnung (WVO). Sie dienen dazu, Menschen mit Behinderung individuell auf das Arbeitsleben vorzubereiten und ihre beruflichen Fähigkeiten gezielt zu fördern.

Diese Webseite wurde im Rahmen des deutsch-polnischen Interreg-Projekts LOVe erstellt. Das Projekt wird durch das Kooperationsprogramm Interreg Polen–Sachsen gefördert und verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, den Austausch und die Verständigung zwischen Partnern aus Deutschland und Polen zu stärken.

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