Eingangsverfahren
Der erste Schritt in unsere Werkstatt
Das Eingangsverfahren ist der Einstieg in unsere Werkstatt für behinderte Menschen. Gemeinsam lernen wir uns kennen und finden heraus, welche Tätigkeiten und Förderangebote am besten zu Ihren Fähigkeiten und Interessen passen.
Ziele des Eingangsverfahrens
- Kennenlernen unserer Werkstatt
- Feststellung von Fähigkeiten und Unterstützungsbedarf
- Erprobung verschiedener Arbeitsbereiche
- Erstellung eines individuellen Eingliederungsplans
Individuelle Begleitung
Während des gesamten Eingangsverfahrens werden Sie von unserem Fachpersonal begleitet. Gemeinsam entwickeln wir Ihren persönlichen Bildungsweg – orientiert an Ihren Stärken, Interessen und Zielen.
Dauer
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate und bildet die Grundlage für den anschließenden Berufsbildungsbereich.
Gesetzliche Grundlage
Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und der Werkstättenverordnung (WVO). Sie dienen dazu, Menschen mit Behinderung individuell auf das Arbeitsleben vorzubereiten und ihre beruflichen Fähigkeiten gezielt zu fördern.