Aufnahme in die Werkstatt
Gemeinsam den richtigen Weg finden
Eine Tätigkeit in unserer Werkstatt für behinderte Menschen bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, am Arbeitsleben teilzuhaben, eigene Fähigkeiten weiterzuentwickeln und Teil einer starken Gemeinschaft zu sein.
Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur passenden Beschäftigung – individuell, wertschätzend und Schritt für Schritt.
Wer kann aufgenommen werden?
Eine Aufnahme ist grundsätzlich möglich für Menschen mit Behinderung,
- die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
- die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen,
- bei denen erwartet werden kann, dass sie nach entsprechender Förderung ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können.
» Erstkontakt über das Kontaktformular möglich.
So läuft die Aufnahme ab
Persönliches Beratungsgespräch
Gemeinsam lernen wir uns kennen, beantworten Ihre Fragen und informieren Sie über unsere Werkstatt sowie die verschiedenen Arbeitsbereiche.
Antrag beim Kostenträger
Je nach persönlicher Situation entscheidet beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder der Träger der Eingliederungshilfe über die Kostenübernahme.
Eingangsverfahren
Im Eingangsverfahren wird festgestellt, ob unsere Werkstatt die passende Einrichtung ist und welcher Arbeits- oder Bildungsbereich am besten zu Ihnen passt. Gleichzeitig wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate.
Wie geht es nach dem Eingangsverfahren weiter?
Berufsbildung
Nach dem erfolgreichen Eingangsverfahren folgt in der Regel der Berufsbildungsbereich.
Arbeitsbereich
Begleitende Angebote
Neben der Arbeit bieten wir vielfältige begleitende Angebote an. Dazu gehören beispielsweise Bildungsangebote, Sport- und Gesundheitsangebote sowie individuelle Unterstützung im Arbeitsalltag.